31.07.2010

Japanische Industrie- und Handelskammer

zu Düsseldorf e.V.

Einführung

Bundesweit sind derzeit 532 Unternehmen (davon 269 japanische Firmen in NRW, Stand: 01.01.2010) Mitglied der Japanischen IHK. Ihre Mitgliedschaft ist freiwillig. Zu den Mitgliedern zählen auch nicht-japanische Unternehmen, die Japan nahe stehen und die Ziele der Kammer unterstützen.

 

Ordentliche Mitglieder und Außerordentliche Mitglieder

  1. Alle japanischen Handels- und Industrieunternehmen, Vereinigungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Wirtschaftsverbände, deren Hauptsitz (Mutterfirma) sich in Japan befindet und die ihren Betrieb bzw. ihre Geschäftsstelle innerhalb von Nordrhein-Westfalen haben, können ordentliches Mitglied der Japanischen Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf e.V. werden.
  2. Außer den im vorhergehenden Absatz genannten können alle natürlichen Personen oder alle juristischen Personen des Privatrechts, die innerhalb oder außerhalb Nordrhein-Westfalens ein Wirtschaftsunternehmen führen und die Ziele der Japanischen Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf e.V. unterstützen, außerordentliches Mitglied werden.

 

 

 

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