Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
- Einmalige Aufnahmegebühr: EUR 250,--
- Mitgliedsbeitrag (monatlich):
- Ordentliches Mitglied (Beitragsstaffelung nach Anzahl der japanischen Arbeitnehmer*):
| Anzahl der Angestellten |
0-1 |
2-3 |
4-6 |
7-9 |
10-12 |
13-15 |
16-20 |
mehr als 21 |
| Betrag (Euro) |
50,00 |
100,00 |
150,00 |
200,00 |
250,00 |
300,00 |
350,00 |
400,00 |
* Das sind die japanischen Arbeitnehmer, die in die Mitgliederliste der Japanischen IHK zu Düsseldorf e.V. eingetragen sind.
- Außerordentliches Mitglied: EUR 50,--
- Zahlungsweise:
- Der Mitgliedsbeitrag wird pro Halbjahr fällig.
- Anfang März den Beitrag für Januar bis Juni (1. HJ)
- Anfang September den Beitrag für Juli bis Dezember (2.HJ)
- Die Aufnahmegebühr wird in der Regel mit dem ersten Mitgliedsbeitrag gezahlt.
- Zur Rationalisierung unseres Zahlungssystems bitten wir Sie, möglichst den den Beitrittsformularen beiliegenden Antrag für die Ermächtigung zum Einzug von Mitgliedsbeitragsforderungen mittels Lastschrift auszufüllen.
- Sollte es Ihnen aus firmeninternen Gründen nicht möglich sein, am Einzugs-ermächtigungsverfahren teilzunehmen, so werden Sie von uns eine gesonderte Zahlungsaufforderung zur Begleichung Ihrer Beiträge erhalten.
- Sonderbeitrag Japan-Tag:
Den Mitgliedsunternehmen aus NRW wird mit gleichem Beitragsbescheid für den Mitgliedsbeitrag 2. HJ (Anfang September) eine Aufforderung zur Zahlung des Sonderbeitrages Japan-Tag über € 100,00 zugehen.
© JIHK 2003 -
2010
Alle Rechte vorbehalten | Impressum