12.03.2010

Japanische Industrie- und Handelskammer

zu Düsseldorf e.V.

Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag

  1. Einmalige Aufnahmegebühr:    EUR 250,--
  2. Mitgliedsbeitrag (monatlich):
    1. Ordentliches Mitglied (Beitragsstaffelung nach Anzahl der japanischen Arbeitnehmer*):
      Anzahl der Angestellten 0-1 2-3 4-6 7-9 10-12 13-15 16-20 mehr als 21
      Betrag (Euro) 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 400,00
      * Das sind die japanischen Arbeitnehmer, die in die Mitgliederliste der Japanischen IHK zu Düsseldorf e.V. eingetragen sind.
    2. Außerordentliches Mitglied:    EUR 50,--
  3. Zahlungsweise:
    1. Der Mitgliedsbeitrag wird pro Halbjahr fällig.
      • Anfang März den Beitrag für Januar bis Juni (1. HJ)
      • Anfang September den Beitrag für Juli bis Dezember (2.HJ)
    2. Die Aufnahmegebühr wird in der Regel mit dem ersten Mitgliedsbeitrag gezahlt.
    3. Zur Rationalisierung unseres Zahlungssystems bitten wir Sie, möglichst den den Beitrittsformularen beiliegenden Antrag für die Ermächtigung zum Einzug von Mitgliedsbeitragsforderungen mittels Lastschrift auszufüllen.
    4. Sollte es Ihnen aus firmeninternen Gründen nicht möglich sein, am Einzugs-ermächtigungsverfahren teilzunehmen, so werden Sie von uns eine gesonderte Zahlungsaufforderung zur Begleichung Ihrer Beiträge erhalten.
  4. Sonderbeitrag Japan-Tag:

    Den Mitgliedsunternehmen aus NRW wird mit gleichem Beitragsbescheid für den Mitgliedsbeitrag 2. HJ (Anfang September) eine Aufforderung zur Zahlung des Sonderbeitrages Japan-Tag über € 100,00 zugehen.

 

 

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