Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag
- Einmalige Aufnahmegebühr: EUR 250,--
- Mitgliedsbeitrag (monatlich):
- Ordentliches Mitglied (Beitragsstaffelung nach Anzahl der japanischen Arbeitnehmer*):
| Anzahl der Angestellten |
0-1 |
2-3 |
4-6 |
7-9 |
10-12 |
13-15 |
16-20 |
mehr als 21 |
| Betrag (Euro) |
50,00 |
100,00 |
150,00 |
200,00 |
250,00 |
300,00 |
350,00 |
400,00 |
* Basis der Beitragsberechnung bildet die Anzahl der im Mitgliederverzeichnis der JIHK (Ausgabe Januar) genannten japanischen Arbeitnehmer. Auf Grundlage dieser Anzahl wird der Mitgliedsbeitrag für das gesamte Jahr berechnet.
- Außerordentliches Mitglied: EUR 50,--
- Zahlungsweise:
- Der Mitgliedsbeitrag wird pro Halbjahr fällig.
- Anfang März der Beitrag für Januar bis Juni (1. HJ)
- Anfang September der Beitrag für Juli bis Dezember (2.HJ)
- Die Aufnahmegebühr wird in der Regel mit dem ersten Mitgliedsbeitrag gezahlt.
- Zur Rationalisierung unseres Zahlungssystems bitten wir Sie, möglichst den den Beitrittsformularen beiliegenden Antrag für die Ermächtigung zum Einzug von Mitgliedsbeitragsforderungen mittels Lastschrift auszufüllen.
- Sollte es Ihnen aus firmeninternen Gründen nicht möglich sein, am Einzugs-ermächtigungsverfahren teilzunehmen, so überweisen Sie bitte nach Erhalt des Beitragsbescheids den ausgewiesenen Mitgliedsbeitrag erhalten.
- Sonderbeitrag Japan-Tag:
Den Mitgliedsunternehmen aus NRW geht Anfang März mit gleichem Beitragsbescheid für den Mitgliedsbeitrag 1. HJ eine Aufforderung zur Zahlung des Sonderbeitrags Japan-Tag über € 100,00 zu. Der Sonderbeitrag wird auch von den Unternehmen erhoben, die im betreffenden Jahr der Kammer beitreten oder aus der Kammer austreten.
Mit diesem Sonderbeitrag wird der alljährlich im Sommer in Düsseldorf stattfindende Japan-Tag mitfinanziert. Der Beschluss, ab 2007 einen solchen Beitrag zu erheben, wurde auf der Mitgliedervollversammlung der Kammer am 26.01.2007 getroffen und protokollarisch festgehalten. Dieses Protokoll ist den Mitgliedsunternehmen mit unserer monatlichen Mitgliederzeitschrift „Kaiho“ vom 27.02.2007 zugegangen.
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