17.03.2010

Japanische Industrie- und Handelskammer

zu Düsseldorf e.V.

Aufnahmeantrag und Einzugsermächtigung

Beitritt:

Um ordentliches bzw. außerordentliches Mitglied zu werden, beantragen Sie bitte schriftlich den Beitritt. Dazu werden benötigt ein ausgefüllter Aufnahmeantrag sowie möglichst die Erteilung einer Einzugsermächtigung der Mitgliedsbeiträge mittels Lastschrift  (PDF s.u.). Diese Unterlagen sind vom Unterzeichnungsberechtigten des Unternehmens zu unterschreiben, mit einem Firmenstempel zu versehen und im Original an die Kammer zu senden. In dringenden Fällen kann der Aufnahmeantrag vorab per Fax (0211 - 36 01 82) an die Kammer geschickt werden. Das Original muss dennoch eingereicht werden. Wenn Sie in die Kammer eintreten, so reichen Sie bitte auch Informationsmaterial über Ihr Unternehmen mit ein.

Über den Aufnahmeantrag der neu angemeldeten Unternehmen wird auf der folgenden Vorstandsversammlung (in der Regel halbjährlich) zunächst offiziell beraten, bevor er angenommen wird.

 

Austritt:

Ein ordentliches bzw. außerordentliches Mitglied kann seinen Austritt aus der Kammer schriftlich unter Angabe des Austrittsgrundes mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende erklären. Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge für das Halbjahr werden grundsätzlich nicht zurückerstattet.

 

Bitte beachten Sie:

Für Anträge auf außerordentliche Mitgliedschaft muss ein Empfehlungsschreiben eines unserer ordentlichen Mitglieder eingeholt werden. Eine Liste mit unseren ordenlichen Firmenmitgliedern finden Sie auf unserer Homepage unter: www.jihk.de - Mitgliederliste - Kategorie: Ordentliche Mitglieder in NRW, Mutterhaus in Japan

 

 Zur Definition von Ordenlichen und Außerordentlichen Mitgliedern s. "Einführung"

 

 

 

 

 

PDF-Anlagen zu dieser Seite:

Aufnahmeantrag (Formulare A-B)

Einzugsermächtigung

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