Die Japanische IHK wurde im März 1966 als ein eingetragener Verein nach deutschem Recht gegründet. Sie bildet keine Außenhandelskammer nach deutschem Vorbild, sondern ist ein unabhängiger Verein ohne weitere Niederlassungen. Heute sind insgesamt 532 Unternehmen als Mitglied in der JIHK registriert (Stand: Jan. 2010). Allein 269 japanische Unternehmen aus NRW und mit Mutterhaus in Japan sind ordentliches Mitglied in der Kammer.
Als außerordentliche Mitglieder werden die japanischen Unternehmen registriert, die sich außerhalb von NRW ansiedeln. Diese Mitglieder sind vornehmlich in den Großräumen Frankfurt a.M., München und Hamburg ansässig. Darüber hinaus nimmt die Kammer auch nicht-japanische Unternehmen auf, die ebenso der Kategorie der außerordentlichen Mitglieder zugeordnet werden. Gegenwärtig sind 263 Unternehmen als außerordentliches Mitglied in der JIHK registriert.
Ziel der Japanischen IHK ist es, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Japan und Deutschland zu fördern und die Standortbedingungen in Deutschland und in der Region für die japanischen Unternehmen weiterhin zu verbessern. Die Kammer ist stets bemüht, durch ihre Aktivitäten die Geschäfte ihrer Mitglieder zu unterstützen und einen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen zu leisten.